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___________ Menschenrechtsinitiative Allen Kindern beide Eltern
Geist des Ting
das unendliche Sein
Heimatland Nation A s g a r d
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Les Enfants ont droit à leurs Mère et Père Children have the Right to Their Mother and Father
Kinder haben
ein Recht auf Vater und Mutter
Demonstration in Strasbourg am Menschenrechtstag,
10. Dezember 2002
Demonstration in Strasbourg on Human Rights Day, 10th December 2002 Bericht zu der Demonstration vor dem ECHR in Strasbourg am 10.12.2002: Väter- und Grosseltern demonstrierten friedlich am Menschenrechtstag vor dem ECHR.
Die zu Worte gekommenen Betroffenen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sie keinerlei menschliche und moralische Integrität bei den für sie zuständigen Jugendamts – Mitarbeitern, Verfahrenspflegerinnen oder Richtern feststellen konnten – Menschlichkeit / Humanität sowie moralische Integrität wurde durch unbeschreiblich menschenverachtende und grausame Willkür ersetzt. Es wurde ebenfalls „angeklagt”, dass seelischer Missbrauch der Kinder ebenso <durch die deutsche Rechtssprechung / Gerichtspraxis> legalisiert / legitimiert wird wie der Missbrauch mit dem sexuellen Missbrauch; des weiteren, dass die regelmäßige „Mitnahme” der Kinder beim Auszug bzw. beim vielen Kilometer weiten Wegzug durch die Mutter eine gerichtlich GEWOLLTE KINDESENTFÜHRUNG ist. Mehrere unbescholtene Bürger haben sich beschwert, dass ihre Telefonate abgehört wurden - dies sind KEINE Mitglieder von kriminellen Vereinigungen.
Der Vater C.C. sagte: ”Umgangsrecht - für seinen Vater mit seinem Enkelkind – bedeutet praktisch in Deutschland: die umgangsboykottierende Mutter muss jedes Jahr zu Weihnachten ein Foto der Kinder an die Grosseltern per Post senden – das ist Umgangsrecht in Deutschland ! So sprach auch eine engagierte Autorin: „die ehemalige Bundesjustizministerin Fr. Däubler-Gmelin sagte: „wir brauchen keine Kinderrechte ( siehe UN Kinderschutzkonvention ) – diese sind schon in den Elternrechten integriert.” Olivier Karrer von CEED teilte mit: „ die deutschen Väter brauchen die Unterstützung der anderen Völker / Nationen, damit sich in Deutschland etwas bewegt:” Seine Rede, welche Olivier vor Kurzem vor einem Forum gehalten hat, wurde in mehrere Sprachen übersetzt - allerdings wurde diese in der deutschen Version extrem zensiert und alle kritischen Anmerkungen herausgekürzt.
Ein Anwalt teilte mir mit: „das deutsche Rechtssystem ist
ein Ordnungssystem ist, soll Ordnung geschaffen werden,
mit dem Ziel: es soll Ruhe einkehren.“ - Ruhe einkehren bedeutet, dass ein
Elternteil dazu gebracht werden muss, aufzugeben – also verfolgt der Staat, das
Jugendamt und die Juristen das Ziel, die Väter zur Resignation ( das deutsche
Ordnungssystem sagt: „Kinder sind Eigentum der Mutter, Männer haben für die
finanzielle Versorgung da zu sein ) zu sorgen.“ zu zwingen ! - was soll ein
Ordnungssystem, wenn dieses vollkommen losgelöst von Menschlichkeit,
Menschrechten und Menschwürde agiert ? Sind diese Grundrechte, welche sogar
schriftlich fixiert wurden, unvereinbar mit einem Rechtssystem ? So bleibt nur mehr die Frage: welcher Verbrechen haben sich deutsche Kinder schuldig gemacht, dass sie mit der grausamsten aller denkbaren Strafen belegt werden ?
Denn die wahren Opfer mütterlicher Gewalt, Liebes-, Vater- und Großelternentzugs sind die völlig wehrlosen und niemanden ( da keine Lobby ) interessierenden Kinder (sie dienen als Machtmittel gegen den Vater). Nur wir Demonstranten – vorwiegend Väter und väterliche Grosseltern – stehen zu unseren staatlich vergewaltigten Kindern und zu unserer Elternverantwortung, im Sinne moralischer Integrität. Häufig wurde
intoniert „Wir sind das Volk” – die dt. Politiker, welche dieses
menschenverachtende Ordnungssystem installierten und mit Hilfe der Richter
realisieren, wären in einer wahren Republik nur das Sprachrohr des Volkes.
Hinweis: Deutschland hat bis heute das aktuelle Protokoll N° 7 der Menschenrechtskonvention ( „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten” Protokoll N° 7 Artikel 1 <Verfahrensrechtliche Schutzvorschriften in Bezug auf die Ausweisung von Ausländern> Artikel 2 <Rechtsmittel in Strafsachen> Artikel 3 <Recht auf Entschädigung bei Fehlurteilen> Artikel 4 <Recht, wegen derselben Strafsache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden> Artikel 5 <Gleichberechtigung der Ehegatten> Artikel 6 <Räumlicher Geltungsbereich> Artikel 7 <Verhältnis zur Konvention> ) NICHT unterschrieben - bedeutet dies nicht, dass sich Deutschland NICHT zu den MENSCHENRECHTEN bekennt ? !
In der Landshuter Zeitung erschien
nachfolgender Artikel Schade, dass nicht mehr von solchen Leserbriefen eingehen
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