Website der Menschenrechtsinitiative Allen Kindern beide Eltern

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Alle Kinder haben ein Geburts- und Menschenrecht auf die gelebte Beziehung zu Vater, Mutter, Großeltern und allen Verwandten - niemand darf ihnen dies nehmen        Ihr Peter

 

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Menschenrechtsinitiative

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Allen Kindern beide Eltern

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Nation A s g a r d

 

 

 

Forderungen

In Deutschland ist es VOLLKOMMEN UNMÖGLICH ein Grund- oder Menschen­recht einzufordern!

Daher fordern wir:

I. beendet die fortwährenden Verfassungsverstöße Deutschlands, der Jugendämter und seiner Juristen

Grundgesetz Artikel 1 [Menschenwürde; Bindung der Staatsgewalt an die Grundrecht]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

I. 2. beendet den Rechtsfreien Raum für Juristen inklusive Richter und Staatsanwälte
    -
Grundgesetz Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

I. 3. wir fordern, dass Recht inkl. dem Grundrecht auf eine faire Verhandlung, Gerechtigkeit und Menschlichkeit objektiv und unabhängig von zeitlichen Strö­mungen, politischem Ränkespielen oder dem Zeitgeist von jedem Bürger eingefordert können und im Alltag praktisch / prag­matisch umgesetzt werden muss.  

3. 2. wir fordern, dass Richter und Staatsanwälte keine Beweise mehr ignorieren oder unterschlagen dürfen und nur solcher Personen Richter werden dürfen, die fähig sind, ein einmal erfolgtes Urteil abzuändern. 

3. 3. wir fordern, dass auch Rechtsverstöße von Richter und Staatsanwälte strafrechtlich verfolgt werden.

3. 4. wir fordern, dass das deutsche Rechts­system, welches ein reines Ordnungssystem (gleich dem Borderline wird der Frau alles Positive, dem Mann alles Negative auch gerichtlich zuge­ordnet) mit dem Ziel ist „es soll Ruhe einkehren“ (Ruhe einkehren bedeutet, dass ein Elternteil dazu gebracht wird, auf­zugeben – also verfolgt der Staat, das  Jugendamt, und die Juristen unterstützt durch sog. Gut­achter das Ziel, die Väter finanziell auszubrennen (die Scheidungsindustrie & alle Juristen leben/schmarotzen vom Leid)und persönlich zur Resig­nation zu zwingen) zu einem Menschenrechts­system werden muss und nicht länger darf jeder auch noch so unmenschliche Zeitgeist durch Rich­ter legalisiert werden, denn Recht und Menschlichkeit hat unabhängig vom Zeitgeist gültig zu sein.

I. 4. beendet die Lügen, dass Richter unabhängig sind und durch die Ägide der Gewaltenteilung Minister keine Hand­habe gegen richterliche Rechtsbeugung haben: jeder Ministerpräsident ist der oberste Dienstherr aller Minister; der Justiz­minister ist der direkte Dienstherr der Richter und die Familienministerin die Dienst­herrin der Jugendamtsmitarbeiter, welche darüber wachen müssten, dass ihre Beamte die Gesetze einhalten. So hat auch jeder Justizminister ( ursprünglich bedeutete lat. justus = gerecht ) als Dienstherr „seiner Richter“ diese zu Rechtskonformen Handeln anzuhalten

 

deutsches Richtergesetz:

§ 26 Dienstaufsicht      (1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

(2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.

(3) Behauptet der Richter, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht seine Unabhängigkeit beeinträchtige, so entscheidet auf Antrag des Richters ein Gericht nach Maßgabe dieses Gesetzes. <= durch das Krähenprinzip (kein Richter hackt einem anderen das Auge aus), betrügt dieses Gesetz den Bürger um seine Rechte ! Beendet die Farce, welche Gerichtsverfahren & Recht genannt werden!

§ 38 Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:   "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grund­­gesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne An­sehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."    <= würden Richter ge­mäß Ihrem Eid handeln, gäbe es kein Millionenfaches Leid – durch den rechtsfreien Raum für Richter, wird kein Eidbruch geahndet

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II. 1. wir fordern, dass der deutsche Staat seinen Pflichten nachkommt:

    - Grundgesetz Artikel 6 [Schutz von Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen

 

Damit bedeutet der Artikel 6 [wie auch vom BVerfG unter Az 2 BvR 420/99 (BVerfGE 37, 217) in der Begründung festgelegt wurde II  2 / b) Das Wohl des Kindes bildet den Richtpunkt für den staatlichen Schutzauftrag nach Artikel 6  Abs. 2 Satz 2 GG. Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindswohl der bestimmende Maßstab ] das staatliche „Wächteramt“ ( Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 ) ist Verpflichtung zum kindeswohl­gerechten Handel

II. 2. wir fordern, dass von jedem Bürger alle Gesetze eingefordert werden können:

§ 1684 BGB       
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil;
     jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

§ 1685 BGB    
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, ...
2) Gleiches gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, und für Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war.

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II. 3. wir fordern, dass der deutsche Staat sein Staatsziel: die Resignation seiner Bürger aufgibt, denn resig­nierte Bürger begehren nicht auf und sind leicht zu beherrschen ( wie viele Väter haben schon aufgegeben und vegetieren ohne Lebensmut, Ziel, Glauben, Hoffnung / ohne Vertrauen auf Menschlichkeit, tlw. Arbeitslos oder zerbrochen als sog. Penner (mehr als 40% der Obdachlosen), alkoholabhängige am Existenzmini­mum dahin ? ) – stattdessen haben alle Beamte, Politiker etc. ab sofort nur mehr gemäß objektiven, realen Tatsachen zu agieren und der Wahrheit und Mensch­lich­keit als oberstem Grund­satz in all ihren Handlungen zu folgen sowie die Menschenrechte aktiv umzusetzen.

 

II. 4. wir fordern, dass Zivilcourage nicht mehr gerichtlich bestraft wird:
- Väter, welche sich gegen mütterliche Kindesmisshandlungen einsetzen, werden inhaftiert
- Väter, welche sich für die Zukunft ihrer Kinder und damit gegen Amts- und Richterwillkür einsetzen, erhalten Umgangsverbot und die Urteile werden in Abwesenheit dieser engagierten und couragierten Menschen gefällt

- Menschen, welche Unrecht aufdecken ( für unschuldig Inhaftierte ) werden diskreditiert und als Querulanten durch staatliche Organe mundtot gemacht
- Menschen, welche sich vor Schwächere stellen, damit diese nicht zusammengeschlagen werden, werden verurteilt und härter bestraft als der Aggressor.

Der Wahnsinn, welcher in deutschen Gerichtssälen abläuft, kann kein geistig gesunder Menschen nachvollziehen !

Daher darf es kein Berufsrichtertum mehr geben; Richter müssen min. 15 Jahre Anwaltspraxis / Fachanwaltspraxis nachweisen und müssen vom Volk für 1 Jahr gewählt & durch ein richterunabhängiges Gremium kontrolliert werden !

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II. 5. wir fordern, die in der deutschen Verfassung verankerte Gleichheit aller Menschen ein ( GG Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung]       (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.       (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.). Daher müssen auch getrennt lebende / geschiedene Väter ( finanzielle Kindesversorgung als unterhaltszahlender Elternteil ) & Mütter ( als betreu­ender Elternteil ) dieselbe Lohnsteuerklassen und Abzüge bekommen. Auch bleiben beide Eltern der Kinder, die auch beide etwas für den Fortbestand der Gesellschaft getan haben; daher sind beide in gleichem Umfang bei der geplanten Pflegeversicherungs- und Rentenerhöhung zu berücksichtigen, welche Eltern gegenüber Familien ohne Kinder besser stellen will. Jedoch stellen nicht nur die Finanzämter unterhaltszahlende Elternteile / Väter wesentlich schlechter als die betreuende Elternteile / Mütter, die heutige / aktuelle Diskussionen um Pflegever­sicherungs- und Rentenerhöhung will alle Nicht-Kinder-Erziehende in die Erhöhung einschließen !

 Damit werden die extrem benachteiligten Väter in ALLEN Bereichen und um ihre verfassungsmäßigen Rechte betrogen:

- sie haben keine Chance bei Gericht auf das Sorgerecht oder / und Aufenthaltsbestimmungsrecht
 - damit auch keine Chance Kinder-Erziehende zu werden
   (staatliche Festlegung: Mann = Zahlender) !
- ihnen wird der Umgang verwehrt / ungestraft boykottiert und die Kinder durch PAS bewusst entfremdet
- trotz hoher finanzieller Belastung ( siehe TV Beitrag Oktober 2003: „verhungern nach Gerichtsbeschluss ) werden sie durch die Abzüge / Lohnsteuerklassen auch zukünftig benachteiligt; so ist zu erwarten, dass sie bei einer Pflege­versicherungs- und Rentenerhöhung Familien ohne Kinder gleich gestellt, wobei diese KEINE Unterhaltszahlungen leisten müssen und real & faktisch viel mehr Geld in der Tasche haben.
- deutsche Juristen sagen und handeln gemäß: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ - damit begründen sie, dass die 1. Familien / Frau & Kinder aus der 1. Ehe alles
bekommen und ein geschiedener Vater KEINERLEI Recht auf ein zweites Glück in einer 2. Ehe haben darf, denn bei dem Wenigen was einem Vater nach Abzug des Bußgelds für die 1. Ehe = Unterhalt bleibt, kann keine Familie überleben. So hat KEIN Vater ein Recht auf ein Leben „oberhalb“ der Sozialhilfe / des Selbstbehalts von € 840 ( dies soll für alles inkl. Miete, Versicherungen etc reichen und liegt dabei doch unter dem Sozialhilfe­niveau ) und auch kein Recht auf ein Rentnerdasein oberhalb der Armutsgrenze.

Wir fordern, das Ende der menschenunwürdigen Diskriminierung und Hexenjagd auf Väter / Männer und väterliche Großeltern durch Staat und Gesellschaft  

MACHT BRAUCHT KONTROLLE            
In Deutschland geht jedoch die Macht nicht vom Volke aus, denn die gesamte Macht liegt einzig in den Händen der Richter und Staatsanwälte: absolut und unkontrolliert
( Deutschland ist aus diesem Grunde weder eine Republik noch eine Demokratie )

Wir fordern die Überprüfung richterlicher Entscheidungen auf ihre Rechts- und Gesetzesmäßigkeit durch richterunabhängige Gremien mit Konsequenzen für die vorsitzenden Richter ( entfernen aus dem Amt ).

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III. Wir fordern, dass eine inter­nationale gesetzgebende Versammlung aller Rechtsstaaten:

1.     sofort eine internationale Kommis­sion (jährlich neu durch die Bürger zu wählen) einrichtet – ähnlich bzw. in Anlehnung an das Den Haager Kriegsverbrechertribunal und mit allen notwendigen Rechten ausgestattet, um international durchsetzbare Entscheidungen / Urteile erlassen zu können, damit die natio­nalen Seilschaften
(sog. Krähenprinzip) von Richtern & Staatsanwälten durchbrochen sowie deren Kriminalisierung von ausgegrenzten Elternteile beendet werden.

2.    in dieser internationalen Kommission ( entweder eine weltweite oder zumindest europaweite ) stellt jedes Land zumindest einen Repräsentanten und jeder Bürger
( in einer europa­weiten Kom­mission wäre dies also jeder Bürger Europas ) kann sich ohne Anwalts­zwang formlos an die Kommission wenden, wenn er seine unverbrüchlichen / unveräußerlichen Rechte durch einen Staat oder Staatsangestellten - vor allem, durch einen Richter oder Staatsanwalt verletzt sieht oder wenn er ein nationales bzw. internationales Gesetz als missachtet ansieht.

3.     Beendigung der PAS Ziele des Jugendamtes als Kopf der Scheidungsindustrie, um mit Leid Geld zu verdienen

4.     Staatsanwaltschaft und dienstliche Vorgesetzte sowie Minister(ien) müssen, Verfehlungen von Staatsangestellten & Richtern genauso zu verfolgen, wie Verfehlungen der Normal-Bürger, ansonsten machen sie sich selbst strafbar

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IV. wir beantragen:     
Beendet die Ungleichbehandlung der Bürger – alle Menschen sind gleich !
-  es gibt nur und ausschließlich Minister & Ministerien für Jugend / Frauen/ Familien etc. jedoch keine für Männer
- es gibt nur und ausschließlich Frauengleichstellungsstellen, jedoch keine für Männer / Väter oder Großeltern

 1. Wir beantragen die Einführung eines Jungen, Großväter- / Väter- und Männerbeauftragten

 2. Wir beantragen die Einrichtung eines Männerschutzbeauftragten gegen weiblichen Psychoterror und staatliche Willkür

 3. Wir beantragen die Einführung eines Ministeriums für Väter- und Großväter- bzw. Männerangelegenheiten

 4. Wir beantragen die Beendigung staatlichen Unrechts und Willkür, begründet im jeweils aktuellen Zeitgeist

 5. Wir beantragen die Umsetzung des GG / der Verfassung und die Einführung der MenschenRechtsStaatlichkeit

 6. Wir beantragen die wahrhaftige Gleichstellung aller: jeden Alters, Geschlechts und Berufs ohne Benachteiligung

 7. Wir fordern: keine Unterhaltszahlungen bei Umgangsboykott & Ende von lebenslangen Zahlungen u.a. Enkelkinder: BGB § 1601

 8. Wir fordern das Ende des Belohnungssystems für die Arbeitsverweigerung ( dadurch kann kein Verdienst auf den Unterhalt angerechnet werden ) der ehemaligen Ehefrau & Mutter durch den lebenslangen Unterhaltsanspruch.

 9. Wir fordern die Abschaffung der sog. Gewaltschutz- und Wohnungszuweisungsgesetze, welche nur Männer ohne Beweise und Verhandlung in die Obdachlosigkeit treiben sowie das Ende der „Gleichung“: Männer = böse & gewalttätig

10. Wir fordern, das Ende der menschenunwürdige Diskriminierung von / Hexenjagd auf Väter / Männer durch Staat und Gesell­schaft - Tabuthema Gewalt und Scheidungsursachen: per staatlichem Dekret, welches den gesellschaftlichen Zeitgeist reprä­sentiert, haben ausschließlich Männer die Schuldigen zu sein und es sind nur Männer fähig zu Gewalttaten.

11. Wir fordern, dass vor jeder Gerichtsanrufung eine Schiedsstelle / Ombudsmann schlichten muss & ein Gerichtsverfahren nur
dann beginnt, wenn der Schiedsspruch abgeändert werden würde. Es darf bei Gericht keine Partei kostenfrei gestellt werden

12. Wir beantragen die Gründung eines Komitees, welche richterunabhängig staatliche, staatsanwaltliche und richterliche Verfassungs- und Gesetzesverstöße ahndet; dieses Komitee / Gremium muss jährlich neu durch die Bürger gewählt werden und sozialwissenschaftliche Berufsgruppen enthalten.

13. Wir fordern, dass die Bürokratie / Politik zum Wohle der Bevölkerung AKTIV werden muss – denn die Macht der Bürokratie liegt im Nichtstun ( Verweigerung<shaltung> zur Resignation der Bürger ); nur dann passiert etwas, wenn ein hochrangiger Beamte / Mitglied der Politik selbst betroffen ist – zB. tausende Motorradtote/-verletzte durch Leitplanken & Bitumen / Jahr.

14. Wir beantragen, dass sich jeder im / für den Staat tätige ( inkl. Minister und Lehrer ) jährlich der Beurteilung durch die Bürger stellen muss und seines Amtes verwiesen wird, wenn ihm das Bürgervertrauen entzogen wurde.

 

Mir ist bis heute kein Fall bekannt, in dem ein Staatsanwalt oder Richter wegen Gesetzesverstöße im Amt (Rechts­beugung ist tagtägliche Praxis an deutschen Familiengerichten) oder Missachtung der Menschenwürde bzw. der int. Menschen- oder Kinderrechte angeklagt oder verurteilt worden wäre; das einzige, was einem Richter (im Ge­gensatz zu uns Bürgern) passiert: er wird die Leiter nach oben gelobt und früher in Pension geschickt.

Die absolute Macht ( denn niemand geht gegen Richter / Staatsanwälte vor und es ist unmög­lich, diese durch Strafantrag zu belangen ) und die Unantastbarkeit der Richter aufzuheben, damit endlich diese ihrer und der staatlichen Verpflichtung nach­kommen, die Schwachen und Unschuldigen zu schützen und dem so oft unsäglichen Zeitgeist Vernunft, Verant­wor­tung, Menschlichkeit und Güte entgegen setzen – denn jeder Mensch muss seine Würde bewahren dürfen (bei Gericht habe ich niemals ETHIK kennen gelernt) D.h. was Staats­­be­diens­­tete & Richter im Namen von Recht, Gesetz und Gerechtigkeit erlauben können, da die sog. Selbstkon­trol­le der Justiz, Richter vor den Konse­quenzen ihrer Verge­hen schützt ( oder kennen Sie einen Richter, der für Gesetzes-, Menschenrechts- oder Völkerrechtsverstöße im Gefängnis sitzt, seinen Job oder Rentenanspruch verloren hat ? ) wird sich erst etwas in Richtung Menschlichkeit ändern, wenn solche Maßnahmen ergriffen werden.

Nachdem Urteile schlüssig zu sein haben (WAS   NICHT   SEIN   DARF,  KANN   NICHT   SEIN), werden Urteil entsprechend „argumentiert“: z.B. wenn sich Kinder entgegen der richterlichen Maxime für den Vater entscheiden, agieren diese laut dem Richter unter einem Loyalitätskonflikt.

Nun fordert unsere Gesell­schaft ein hartes Vorgehen der Staats­gewalt gegen liebende Väter und rebellierende Jugendliche, welche bereits ihre Opfer sind.
So darf es niemanden wundern, wenn Väter unwahr des sexuellen Missbrauchs verurteilt werden ( vor allem nach der Maxime: „wenn Sie nichts angestellt hätten, hätten wir sie nicht verhaftet“ ), damit nachträglich der widerrechtliche Sorgerechtsentzug gerechtfertigt wird.

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 LÖSUNG:
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 Leben kann man nur miteinander ! Doch niemals gegeneinander / in einem permanenten Geschlechterkrieg  

Die Menschenrechtsinitiative A l  l e n    K i n d e r n    b e i d e    E l t e r n  fordert als endgültige Lösung, dass Trennung und Scheidung, vor allem wenn Kinder betroffen sind, nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fallen dürfen ! Daher hat die Menschenrechtsinitiative folgenden Lösungskatalog aufgestellt:

1. Fragen der zwischenmenschlichen Problematik fallen NICHT mehr in die Zuständigkeit der Gerichte
     (dadurch werden Anwälte mit ihrem finanziellen Interesse am Streit und die Verfahrensverschärfung eliminiert)

2. auch ein geschiedener deutsche Mann  muss das Recht / die Chance haben, eine neue Familie zu gründen; heute ist diese 2. Ehefrau und Kinder in dieser Ehe „nachranging“ ( sie / die daraus resultierende finanzielle Last werden nicht berücksichtigt ) und es wird unabh. da­von, ob er allein lebt oder in einer neuen Ehe nur € 840.- Selbst­behalt zugebilligt - jeder weitere € wird voll zur Unterhaltsermittlung herangezogen ( Pfändung unter den Sozialhilfesatz ).

3. an Stelle des Berufsrichtertums werden Richter und Staatsanwälte vom Volk für 1 Jahr gewählt und durch ein richterunabhängiges / richterfreies Gremium kontrolliert. Wer sich als Richter bewirbt muss min. 15 Jahre Anwaltspraxis / Fachanwalts­praxis sowie Fortbildung in den jeweiligen Fächern ( z.B. zu PAS ) nachweisen.

4.  Staatsanwälte oder Richter müssen für jeden Gesetzesverstoß im Amt (Rechtsbeugung ist tagtägliche Praxis an deutschen Familiengerichten) oder Missachtung der Menschenwürde bzw. der int. Menschen- oder Kinderrechte ebenso wie Beamte bzw. Personen der scheidungsbegleitenden Berufe ( Verfahrenspfleger, Gutachter, Jugendamtsmitarbeiter etc. ) in vollem Umfang zur Verantwortung gezogen / angeklagt und verurteilt werden

5.  das Gericht muss innerhalb von 2 Wochen terminieren ebenso wie der 1. Beratungstermin ebenfalls innerhalb von  2 Wochen zustande kommen muss ( für das kindliche Zeitgefühl sind 3 Wochen mehr als 3 Monate ).

6.  taktische Angaben ( sexueller Missbrauch ) sind zu beeiden und ggfls. als Straftatbestand ( Vorgabe von falschen Tatsachen und / oder Vortäuschung einer Straftat ) strafrechtliche zu ahnden.

7.  taktische Maßnahmen sowie Umgangsboykott, Kindesentzug, Kindesmitnahmen vom gewohnten Lebensmittelpunkt etc. widersprechen dem Kindeswohl und belegen die fehlende Erziehungsfähigkeit; diesem Elternteil ist das Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.

8. es wird Gesetz, dass jedes Elternteil das Recht und die Pflicht hat, sich in identischem / gleichem Umfang um das gemeinsame Kind zu kümmern; dieses schließt das finanzielle Ausbeuten des Nichtsorgeberechtigten auch gegenüber dem geschiedenen Elternteil ( Aufhebung des Ehegatten- / Kindesunterhalts ) aus
- exakt gleicher Anteil an Pflege- bzw. Betreuungszeit und finanzieller Aufwendung: 50 : 50 Regelung 

 

Denn beide Elternteile sind verantwortlich, dass die Kinder geboren wurden und diese gemeinsame Verantwortung endet nie ! Daher müssen beide Elternteile sich mit Hilfe eines Mediators gütlich einigen, beide müssen gleichviel - auch finanzielle - Mittel und Zeit für ihre Kinder aufbringen und die Bindungstoleranz muss das tragende Kriterium für jede Entscheidung werden. 

D.h. die sich ergänzende Wirkung von Mutter, Vater und Großeltern darf niemals unterbunden werden.

 9. ein Kind darf vor einer endgültigen Einigung sein gewohntes Lebensumfeld NICHT verlassen - dieses ist sein Kinder­zimmer in der von den Eheleuten ( Lebensgemeinschaft ) bewohnten Wohnung in dem Wohnort des gemein­samen Hausstandes; jegliche Herausnahme ist ein Akt der Gewalt und muß als Körperverletzung / Kindesmisshand­lung und als Entführung geahndet werden - dieses gilt in besonderem Maße für die Fälle, in denen Umgangsboykott dadurch begangen wird, indem ein Elternteil ( zumeist die Mutter ) wieder zu ihren Eltern zieht - oft hunderte von Km weit weg vom Vater und seinem Arbeitsplatz - i.d.R mit dem Ziel auf diese Weise den Umgang zu boykottieren.

10. den Eltern stehen Mediatoren zur Seite, die ihnen helfen, ihre Pflichten in eine für sie realisierbare Form für den zu lebenden Alltag zu bringen - eine Aufhebung ihrer identischen Pflichten ist jedoch nie verhandel- oder diskutierbar.

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