Das alte Testament bezieht sich auf viele
Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung;
dennoch sind Aussagen HIOBs auch heute noch - gerade in Dtl. -
gültig:
ER
(gemeint ist damit
Gott) macht(e) die Richter blind für das Recht und schenkte die Macht den Tyrannen
!
Sind wir nicht
das, was das Leben aus uns macht - oder ... ?
Wir können nicht die Wege des Schicksals
bestimmen, doch die Entscheidung, wie wir mit unserem Leben umgehen, nimmt uns
niemand ab – jeder muss sie für sich allein treffen.
Wenn das Schicksal uns Steine in den Weg
legt, so können wir uns dem Selbstmitleid hingeben oder wir können uns der
Herausforderung stellen und daran wachsen – daher gibt es kein gutes oder böses
Schicksal.
Vergessen wir nicht
immer wieder:
- die Ursprünglich Kraft,
aus der alles entsteht und welche als Einzige Leben schenken kann ist die LIEBE.
- der freie Wille ist ein
zweischneidiges Schwert - wodurch wir auch wachsen können. Der freie Wille prüft uns ohne Unterlaß ... Denn wir entscheiden über die
Wege, die wir beschreiten und können von daher niemals die Verantwortung
leugnen, welche wir für all unsere Taten und Unterlassungssünden haben !
Ehevertrag bei unangemessener Benachteiligung
nichtig
Leserbrief zur
Nichtigkeit von Eheverträgen durch BGH vom 11.2.2004
(Az.: 4 UF 7/02)
(Meldung vom 04.03.2003):
dieser wurde auch durch die
Nürnberger Zeitung ( der Bote für den Landkreis ) abgedruckt
PDF - Dokument
:
Nichtigkeit von Eheverträgen
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Welcher nicht vor Liebe blinder Mann kann es
riskieren, in Deutschland zu heiraten und Kinder in die Welt zu setzen ? - in den Städten wird jede 2. Ehe geschieden -
also eine max. 50% Wahrscheinlichkeit nicht davon betroffen zu werden; das
aktuelle Urteil des OLG München / Augsburg
(Az.: 4 UF 7/02)
(Meldung vom 04.03.2003):
München (dpa/lby) - Eheverträge können bei einer unangemessenen
Benachteiligung eines Partners nichtig sein. Der Augsburger Senat des
Oberlandesgerichts München habe einen entsprechenden Vertrag für unwirksam
erklärt. Eine Mutter von zwei Kindern hatte ihren Ehevertrag bei der Scheidung
angefochten. Das Paar hatte 1988 notariell vereinbart, gegenseitig auf Zugewinn-
und Versorgungsausgleich sowie auf nachehelichen Unterhalt zu verzichten -
ausgenommen war nur die Zeit der Kinderbetreuung. Bei einem Scheitern der Ehe
sollte die Frau laut Vertrag eine Abfindung und eine Kapitallebensversicherung
erhalten. Die Vereinbarungen widersprächen einer «gleichberechtigten
Lebenspartnerschaft», urteilten die Richter. Die Frau dürfe vom gemeinsam
Erwirtschafteten nicht ausgeschlossen werden und müsse auch nach der Scheidung
ihren Lebensstandard beibehalten können. Andernfalls hätte der Mann alleine von
seinem Verdienst profitiert, die Ehefrau wäre unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen gewesen und hätte damit die
Sozialkassen belastet
( das wahre Ziel lautet also: den bankrotten Staat vor
weiteren Zahlungen zu schützen - damit sind alle Urteile vorhersehbar, denn
diese basieren sowieso nicht auf richterlicher Unabhängigkeit, Recht,
Gerechtigkeit oder Wahrheit ! ).
Die Richter sahen es zudem als erwiesen an, dass der Mann bei
Vertragsschluss «seine dominante Lage» ausgenutzt habe.
Das Gesetzt schreibt vor, dass der jurastudierte
Notar unparteiisch die den ehevertragschließden Partner umfassend beraten muß,
ansonsten ist jeder Ehevertrag ungültig; da jedoch jeder Familienrichter nun
einen Ehevertrag auf Billigkeit prüft, sind wohl die Notare unglaubwürdige oder
inkompetente Juristen und wieder
nur Richter die einzigen, welche wissen, wo es lang geht ? !
Es wird immer der Mann sein, der
«seine dominante Lage» ausgenutzt hat,
wenn dadurch ein Vorteil ergaunert werden kann, denn niemand kann eine Frau zum
Eingehen einer Ehe in Deutschland zwingen. Oder sind mittlerweile die Frauen so
unselbständig, unverantwortlich ihrem eigenen Leben gegenüber, dass sie - wie
ein neugeborenes Baby - vom Gericht jede Eigenverantwortung abgesprochen
bekommen und das Gericht jede frühere freie Willens-entscheidung für Nichtig
erklärt ? - das wäre für mich mit meinem Eigenanspruch, Menschenwürde und
Selbst-wertgefühl unvereinbar - aber ich gehöre auch dem falschen Geschlecht an.
Da also jedwede Vernunft, vertraglichen Vereinbarungen, Menschlichkeit oder auch
Gesetze und gute Urteile bei Gericht vollkommen ignoriert werden, wenn es nicht zum Vorteil
immer desselben bestimmten Ehepartners ist,
ist es Wahnsinn in Deutschland zu heiraten und
Kinder in die Welt zu setzen - kein wirklich vernunftbegabter Mann darf / würde
dies tun ! Denn er riskiert mit 50%
Wahrscheinlichkeit, sein Leben lang vollkommen rechtlos am Existenzminimum zur
Rechenschaft gezogen zu werden!
BGH: Geschiedene Hausfrauen bekommen höheren Unterhalt
erst ab 2001
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine neue
Rechtsprechung präzisiert, mit der er die Unterhaltsansprüche von
Hausfrauen nach einer Scheidung gestärkt hat. (Aktenzeichen: XII ZR 186/01 vom
22. Januar 2003)
Am 13. Juni 2001 hatte der BGH entschieden, dass nicht nur das
Familieneinkommen, sondern auch die Haushaltsleistung des nicht
arbeitstätigen Partners mit in die Berechnung des
Scheidungsunterhalts einfließen müsse. Seither können diejenigen Geschiedenen
deutlich höhere Zahlungen beanspruchen, die sich während der Ehe um Haushalt und
Kinder gekümmert haben und erst nach der Scheidung eine nennenswerte
Erwerbstätigkeit aufgenommen haben.
- durch die Scheidung werden viele Männer
wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt auf ~ den Sozialhilfesatz von
Euro 700 / Monat ( € 840 ) gepfändet - so ziemlich egal, was sie früher an Geld zur
Verfügung hatten.
- trotz Arbeitslosigkeit oder
Geringverdienst bleibt ( der Straftatbestand bestehen ), Unterhalt zu zahlen
- wenn Mann sich deshalb selbständig macht,
kommen alle 5 Jahre das Finanzamt zur vor Ort Prüfung; dann wird die
Plausibilität geprüft - d.h. das Finanzamt teilt Mann mit, wie viel man in
Deutschland verdienen muß, um überleben zu können - es liegt eher beim Doppelten
von Euro 700; wenn Mann nun weniger als das verdient, geht das Finanzamt von
illegalen / schwarzen Verkäufen aus und Mann muß auch für diese nichtgetätigten
Verkäufe Steuern bezahlen - wie beweisen, dass man keine illegalen / schwarzen
Verkäufen tätigte ?
- die 2. Plausibilitätsprüfung kommt durch
eine Vergleichsliste, in welcher das Finanzamt festlegt, wie hoch die Marge in
dem jeweiligen Marktsegment zu sein hat; auch wenn Mann sich nur durch eine
geringere Marge am Markt halten kann, nimmt das Finanzamt ihren Listenwert und
berechnet daraus die abzuführende Gewerbesteuer.
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Eine
wahrscheinlich nicht von der Hand zu weisender Gedanke von Michael H.:
Die Opfer dürfen nicht existieren. Die Opfer eines
deutschen Unrechtsystems dürfen nicht anerkannt und dürfen nicht entschädigt
werden. Bereits die Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Nazi-Juristen
wurden von deutschen Politikern und Juristen mit der Diskriminierung der Opfer
gedeckt.
Schlussfolgerung
Wenn deutsche Juristen aussagen, dass die bestehenden
deutschen Gesetze Kindesentführung und Umgangsboykott legalisieren und dies in
der Praxis der deutschen Familienrechtsprechung anwenden - ist dies ein klarer
Verstoß gegen das Völkerrecht.
Wenn zudem deutsche Politiker aussagen, dass deutsche Juristen somit perfekt im
sogenannten Kindeswohl für Kindesentführung und Umgangsboykott entscheiden, ist
dies ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Mitglieder der deutschen Regierung,
die maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung und gesellschaftspolitische
Entwicklung haben, vor ein internationales Gericht auf Grund ihres Engagements
in Verbrechen gegen die Menschlichkeit gebracht werden müssen.
Dieser Auszug als Text hinterlegt:
Text 1
Text 2
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Auszug aus dem
Beschluss des OLG München vom
15.03.1999 26 UF 1502/98 u. 1659/98
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräusserliches Recht
auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert
ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern.
Das
Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche, seelische und
intellektuelle
Entwicklung des Kindes. Nur eine positive Beziehung zu beiden Eltern hat
günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf die eigene
Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit und die Lebensqualität des
Kindes. In diesem Sinne sind die Vorzüge der gemeinsamen elterlichen
Sorge gegenüber der Alleinsorge gerade darin zu sehen, dass die Bindungen des
Kindes zu beiden Eltern besser aufrechterhalten und gepflegt werden und dass das
Verantwortungsgefühl und damit die Verantwortungsbereitschaft beider Eltern
gegenüber dem Kind erhalten bleiben und gestärkt werden können, wodurch sich die
Chancen vergrössern, dass das Kind trotz der Trennung zwei in
jeder Hinsicht vollwertige Elternteile behält."
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